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Andorra ist seit der Zeit Karls des Großen unabhängig.
1278 wurde der Status eines Fürstentums ohne Fürsten unter der geteilten Oberhoheit (so genanntes Kondominium) des Bischof von Urgell (Spanien) und der Grafen von Foix (heute in Rechtsnachfolge der Präsident von Frankreich) geschaffen.
Die Rechte der beiden Ko-Fürsten wurden im frühen 20. Jahrhundert von zwei nicht in Andorra residierenden Delegierten ausgeübt. Diese entsandten einen Vogt nach Andorra der die Aufsicht über die Gesetzgebung und Verwaltung hatte und jährlich einen symbolischen Tribut für die Ko-Fürsten einnahm.
Am 25. Januar 1981 wurde vom Generalrat der Täler (Parlament) nach 703 Jahren Unabhängigkeit als Pyrenäen-Freistaat die erste Verfassung verabschiedet. Diese sah die Bildung eines Exekutivrates sowie eine Verwaltungsreform vor.
Bis zum Jahr 1993 gab es in Andorra keine klare Trennung der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt. Erst die Verfassung von 1993 etablierte Andorra als einen souveränen Staat mit einen parlamentarisch-demokratischen System. Die beiden Ko-Fürsten blieben Staatsoberhaupt (jeweils repräsentiert durch einen in Andorra residierenden Vertreter). Die exekutive Gewalt wurde jedoch einem dem Parlament verantwortlichen Ministerpräsidenten übertragen.
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